Vista

Wie ich grade bei Heise lese, hat Microsoft für seine kommende Windows-Version die Rechte an der Marke “Vista” von der Vista Computer GmbH erworben. Ich finde aus dieser Perspektive ist der Name “Vista” unglaublich schlecht gewählt, habe ich ihn doch seit der Verkündung des Namens vor ein paar Wochen schon an den verschiedensten Stellen lesen können. So unter anderem auch letzte Woche im Reisebüro – dort hieß das Softwarepaket zur Buchung und Abwicklung von Reisen nämlich ebenfalls Vista. Nach kurzer Recherche stammt diese Software jedoch nicht von der Firma, der nun die Rechte abgeworben wurden, sondern Amadeus Germany. Der volle Name des Programmpaketes lautet zwar “Amadeus Vista”, wenn ich mich recht erinnere waren aber vor einiger Zeit schon ganz seltsame Markenrechtsklagen im Umlauf und hatten sogar Erfolg – wenn Amadeus wollte, könnten die sich also meiner Meinung nach glatt mit Microsoft anlegen und die Rechte an “Vista” fordern.

Zeche

Und so schnell kommen 100€ zusammen….

Okay, wir waren zu siebt; aber trotzdem ist das für den relativ kurzen Zeitraum schon etwas mehr als normalerweise üblich. Und wer das erste Mal flüchtig auf die Rechnung guckt kriegt schon irgendwie einen Schreck. ;)

Suchbild

Wo befindet sich der Fehler im folgenden Bild?

Genau, da installiert Win XP auf meinem iBook; QEMU und Bochs machen es möglich. ;)

SP2 wollte sich leider noch nicht zur Mitarbeit bewegen lassen, auch ob die Installation diesmal erfolgreich durchläuft und vor allem mit welcher Geschwindigkeit danach alles funktioniert (Bochs ist bekanntlich nicht wirklich schnell), wird sich erst noch zeigen. Immerhin ist er gleich beim nächsten Reboot angekommen. Die bisherige Geschwindigkeit reißt mich allerdings noch nicht vom Hocker.

Wozu dann das Ganze?

1. ausprobieren
2. evtl. ältere Spiele (2D, 3D wird wohl nicht klappen ^^) ausführen, aber ob das geht werd ich erst noch sehen
3. evtl. gewisse Anwendungen zur Arbeit zwingen, die ich leider nicht für OS X habe

Das Problem ist nämlich, es gibt einen Wine-Port nach Darwin/OS X namens Darwine, leider ist dieser aber (noch) nicht auf PPC-Prozessoren lauffähig: Der Prozessor hat einen anderen Befehlssatz und darüberhinaus kodiert er seine daten auch noch andersrum (Little <-> Big Endian). Da Apple nun eh den Umstieg auf x86 angekündigt hat, wird es wohl auch nicht mehr viel Sinn für die Entwickler machen, langfristig gesehen einen Port für PPC-Prozessoren hinzubiegen. Und sonstige Lösungen (Virtual PC oder Guest PC) kosten halt Geld, ohne daß man vorher eine Demo ausprobieren könnte…

unterhaltsame AGB

Bevor ich mir heute bei der DBA 2 Flugtickets bestellt habe, hab ich deren AGB gelesen. Wenn es einen Preis für die unterhaltsamsten AGB gäbe, würde dieser garantiert an die DBA gehen.

Die AGB beginnen noch rechtharmlos. Nach einer Weile stößt man dann zu einer ziemlich langen Auflistung von allen nur erdenklichen Vorkommnissen, die zum Ausschluss vom Flug führen. So auch:

8.1.13. Sie haben eine Bombendrohung jeglicher Art als Falschmeldung ausgesprochen.

Natürlich ist das durchaus normal. Ebenso, daß man asugeschlossen werden kann wenn man im Flugzeug extrem rumpöbelt. Auch daß man nur nüchtern fliegen darf ist allgemein bekannt. Nur warum das alles so haarfein aufschreiben? Egal, Artikel 8 war gerade erst der Anfang, jetzt kommt Artikel 9, der uns darüber aufklärt, was wir alles (nicht) als Gepäck aufgeben dürfen:

9.1.4. Gegenstände, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeuges sowie von Eigentum darstellen, insbesondere Sprengstoffe oder hochentzündliche Stoffe sowie chemische oder toxische Stoffe. Dazu gehören Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art (ausgenommen solche Flüssigkeiten, die der Fluggast in seinem Handgepäck zum Gebrauch während der Reise mitführt), Alkoholische Getränke von mehr als 70%Vol., Gasflaschen, tiefgefrorene brennbare, nicht brennbare und giftige Gase wie Butan, Sauerstoff, Acetylen und Propan, Feuerwerkskörper, Sprengkörper einschließlich Detonatoren, Zündern, Granaten, Minen, Sprengstoffe sowie deren Nachbildungen, Fackeln, Leuchtraketen und Feuerlöscher. Dies schließt Butangas, Campinggas und Lötlampen ein. Brennbare Flüssigkeiten und Festkörper etwa für Anzünder oder Heizgeräte sowie Farbe, Farbverdünner und Terpentin. Abwehr-oder Betäubungsspray, Gifte wie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid. Radioaktives Material einschließlich medizinische und gewerbliche Isotope, oxidierende Materialien und organische Peroxide wie Bleichmittel. Glasfaserreparaturkästen. Infektiöse Substanzen wie Bakterien und Viren sowie infiziertes Blut. Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Chlor, Säuren, alkalische Stoffe und Nasszellen.

Bitte beachten Sie, dass Streichhölzer und Feuerzeuge nur im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen. Wir befördern keine Rollstühle mit nicht auslaufsicheren Batterien, große Mengen an Sauerstoff, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren sowie Komponenten von Kraftstoffsystemen,die Kraftstoff enthalten haben.

Himmel hilf! Wer denkt sich sowas aus?! Hätte es nicht auch ein einfaches “keine Gefahrengüter” getan? Scheinbar nicht. Und es geht weiter mit dem Handgepäck:

Im Rahmen der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen ist die Mitnahme folgender Gegenstände in die Flugzeugkabine untersagt:
[…]
· Schleudern, Wurfsterne
[…]
· Pfeile aller Art sowie Speere
[…]
· Säbel, Schwerter, Pfeil und Bogen, Äxte, Beile und Kanthaken

Muss ja zugehen wie im Mittelalter…

Insbesondere werden weder Hamster, Ratten, Mäuse, Schlangen, Spinnen, Vögel, Menschenaffen, sonstige Nagetiere, Raubtiere und unter Artenschutz stehende Tiere befördert.

Menschenaffen?! Heilige Scheiße, auf was für einem Trip war denn bloß der Autor dieser AGB?!

Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs verbieten, insbesondere von
[…]
Sie dürfen diese Gegenstände nicht benutzen, wenn wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass Sie diese nicht benutzen dürfen. Der Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.

Ich glaube es wäre auch etwas problematisch, die Leute zu bitten, ihre Herzschrittmacher während des Starts/der Landung abzuschalten.

Letztendlich findet sich sogar noch eine Regelung, was bei dem Transport von sterblichen Überresten zu tun ist:

Beförderung sterblicher Überreste
Die Beförderung sterblicher Überreste ist nicht gestattet. Die Beförderung der Asche eines Toten ist gestattet, sofern eine Kopie des Totenscheins und eine Bestätigung der Einäscherung vorgewiesen werden kann. Der Passagier im Besitz der Asche muss sicher stellen, dass sie in einem geeigneten Behälter sicher aufbewahrt ist und sollte diesen im Handgepäck transportieren. Wir ersuchen außerdem, das Personal beim Check-in zu informieren.

Damit sind die AGB glaub ich vollständiger als der Norm-Katalog der EU…

Jeder, dem das jetzt in irgendeiner Form unglaubwürdig vorkam, möge bitte selbst nachlesen: https://www.flydba.com/de/ABB/Popup

Viel Spaß! ;)